Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützt werden, die von den pandemiebedingten Schließungen ab 2. November 2020 betroffen sind.
Antragsberechtigte erhalten für die Dauer der Schließungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019.
Die Überbrückungshilfe II soll kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler*innen, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, bei der Deckung von Fixkosten im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 unterstützen, wenn diese von April bis August 2020 sowie im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 hohe pandemiebedingte Umsatzeinbußen hatten.
Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet (maximal 50.000 Euro pro Monat).
Ein Überblick über die Hilfsmaßnahmen durch den Bund und die Stadt Hamburg ist hier zu finden: https://kreativgesellschaft.org/corona-hilfe/hilfsmassnahmen-von-bund-und-stadt/