Bilder auf den sozialen Netzwerken
Wenn man fremde Fotos, Grafiken und sonstige Bilder oder Abbildungen von Menschen nur mit seinen Freunden auf Facebook teilt, sieht die Rechtslage dann anders aus?

Nein. Das Posten auf sozialen Netzwerken stellt – ebenso wie das Hochladen auf einer Website oder einem Blog – eine Veröffentlichung dar. Das ist auch dann der Fall, wenn ihr eure Pinnwand oder euer Profil nur für den engsten Freundeskreis zugänglich macht.

Bei fremden Fotos oder Grafiken ist grundsätzlich zuvor die Erlaubnis des Urhebers einzuholen (siehe Fragen 1 und 2).

Besonders problematisch sind Profilbilder und Titelbilder, da diese immer öffentlich und leicht auffindbar sind. Verwendet also keine geschützten Fotos von Stars, da ihr sonst das Risiko einer Abmahnung eingeht (etwa 200-500 €). Dies gilt insbesondere dann, wenn euer Profil von Suchmaschinen gefunden werden kann (das kann man in den Einstellungen ändern).

Text wurde verfasst von der Cyber Law Clinic: www.jura.uni-hamburg.de

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